Nachlass & Erbschaft: Immobilien in Bulgarien richtig übertragen
Welches Erbrecht gilt für Immobilien in Bulgarien?
In Bulgarien gilt für Immobilien das sogenannte Ortsprinzip. Das bedeutet, dass grundsätzlich das bulgarische Erbrecht zur Anwendung kommt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers.
Durch die EU-Erbrechtsverordnung (EU Nr. 650/2012) EU-Bürger können jedoch in ihrem Testament festlegen, dass das Erbrecht ihres Heimatlandes zur Anwendung kommt.
Gesetzliche Erbfolge in Bulgarien
Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge nach bulgarischem Recht:
- Ehepartner und Kinder
- Eltern
- Geschwister und deren Nachkommen
Achtung: Pflichtteile sind zwingend vorgesehen und können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Testament für Immobilien in Bulgarien
Ein Testament ist der sicherste Weg, um Klarheit zu schaffen. In Bulgarien sind folgende Testamentsformen zulässig:
- Notarielles Testament (empfohlen)
- Eigenhändiges Testament (handschriftlich, datiert, unterschrieben)
Für ausländische Eigentümer empfiehlt sich ein Notarielles Testament in Bulgarien, idealerweise zweisprachig.
Erbschein & Nachlassabwicklung
Nach dem Todesfall müssen die Erben folgende Schritte beachten:
- Ausstellung eines Erbscheins (Erbbescheinigung)
- Übersetzung und Apostille ausländischer Dokumente
- Eintragung der Erben in das bulgarische Grundbuch
- Begleichung der gegebenenfalls anfallenden Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer in Bulgarien
Bulgarien gilt als erbenfreundliches Land:
- Ehepartner und Kinder: meist steuerfrei
- Andere Erben: ca. 0,4 % – 6,6 % je nach Gemeinde
Es fällt keine nationale Erbschaftssteuer an, sondern eine kommunale Abgabe.
Alternative: Immobilienübertragung zu Lebzeiten
Viele Eigentümer entscheiden sich für eine Übertragung zu Lebzeiten, zum Beispiel durch:
- Schenkung
- Verkauf innerhalb der Familie
- Wohn- oder Nießbrauchsrechte
Diese Lösungen können Erbschaftsstreitigkeiten vermeiden und Verfahren erheblich vereinfachen.
Häufige Fehler bei Erbschaften in Bulgarien
- Es liegt kein Testament vor
- Widersprüchliche Testamente (Deutschland / Bulgarien)
- fehlende Eintragung im Grundbuch
- unterschätzte Übersetzungs- und Notarkosten
Fazit: Es lohnt sich, rechtzeitig vorzusorgen
Wer eine Immobilie in Bulgarien besitzt, sollte Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten frühzeitig regeln. Ein eindeutiges Testament und ein ordnungsgemäßer Eintrag im Grundbuch bewahren die Erben vor unnötigem Aufwand.
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