Succesiune și moștenire: transferul corect al bunurilor imobiliare în Bulgaria
Welches Erbrecht gilt bei Immobilien in Bulgarien?
In Bulgarien gilt für Immobilien das sogenannte Belegenheitsprinzip. Das bedeutet, dass grundsätzlich bulgarisches Erbrecht zur Anwendung kommt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers.
Durch die EU-Erbrechtsverordnung (EU Nr. 650/2012) können EU-Bürger jedoch per Testament festlegen, dass das Erbrecht ihres Heimatlandes angewendet wird.
Gesetzliche Erbfolge in Bulgarien
Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge nach bulgarischem Recht:
- Ehepartner und Kinder
- Eltern
- Geschwister und deren Nachkommen
Achtung: Pflichtteile sind zwingend vorgesehen und können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Testament für Immobilien in Bulgarien
Ein Testament ist der sicherste Weg, um Klarheit zu schaffen. In Bulgarien sind folgende Testamentsformen zulässig:
- Notarielles Testament (empfohlen)
- Eigenhändiges Testament (handschriftlich, datiert, unterschrieben)
Für ausländische Eigentümer empfiehlt sich ein notarielles Testament in Bulgarien, idealerweise zweisprachig.
Erbschein & Nachlassabwicklung
Nach dem Todesfall müssen Erben folgende Schritte beachten:
- Ausstellung eines Erbscheins (Udostoverenie za naslednitsi)
- Übersetzung und Apostille ausländischer Dokumente
- Eintragung der Erben im bulgarischen Grundbuch
- Begleichung der ggf. anfallenden Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer in Bulgarien
Bulgarien gilt als erbenfreundliches Land:
- Ehepartner und Kinder: meist steuerfrei
- Andere Erben: ca. 0,4 % – 6,6 % je nach Gemeinde
Es fällt keine nationale Erbschaftsteuer an, sondern eine kommunale Abgabe.
Alternative: Immobilienübertragung zu Lebzeiten
Viele Eigentümer entscheiden sich für eine Übertragung zu Lebzeiten, zum Beispiel durch:
- Schenkung
- Verkauf innerhalb der Familie
- Wohn- oder Nießbrauchrechte
Diese Lösungen können Nachlassstreitigkeiten vermeiden und Prozesse deutlich vereinfachen.
Häufige Fehler bei Erbschaften in Bulgarien
- kein Testament vorhanden
- widersprüchliche Testamente (Deutschland / Bulgarien)
- fehlende Grundbucheintragung
- unterschätzte Übersetzungs- und Notarkosten
Fazit: Rechtzeitig vorsorgen lohnt sich
Wer eine Immobilie in Bulgarien besitzt, sollte Nachlass- und Erbfragen frühzeitig regeln. Ein klares Testament und eine saubere Grundbucheintragung schützen Erben vor unnötigem Aufwand.
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