Etappen beim Verkauf von Immobilien

Wenn Sie sich entschlossen haben, eine Immobilie zu verkaufen, müssen Sie die folgenden Phasen durchlaufen:

  1. Bescheinigung der Eigentumsverhältnisse.
    Es ist nicht möglich, eine Immobilie zu verkaufen, ohne das Eigentum an der Immobilie nachzuweisen,
    durch eine Urkunde oder einen Kaufvertrag der Gemeinde oder des Staates, der die Urkunde ersetzt.
    Neben einer Eigentumsurkunde benötigen Sie mindestens:
  • Veranlagung zur Grundsteuer;
  • Katasterplan und/oder Katasterskizze von der Agentur für Geodäsie, Kartographie und Kataster (AGCC);
    In vielen Fällen müssen Sie weitere für die Transaktion erforderliche Dokumente einholen, z. B:
  • Bescheinigung der Erben;
  • Bescheinigung des Familienstandes;
  • Erklärung über den Verzicht auf das Nutzungsrecht, falls vorhanden
    Wenn Sie die Dienste eines professionellen Vermittlers in Anspruch nehmen, wird er Sie beraten, welche Unterlagen Sie für den Verkauf der Immobilie benötigen. Von ihm erhalten Sie die nötige Unterstützung bei der Erstellung des gesamten Dokumentenpakets.
  1. Ermittlung des Marktpreises der Immobilie Ihr Makler wird Sie bei der Ermittlung des Marktpreises der Immobilie unterstützen. Wichtige Kriterien für die Ermittlung sind: Lage der Immobilie, Bauart, Fläche, Zweck, Status, Baujahr, Eigentumswohnungen, Lage, Innenausstattung, Möbel, Ausstattung, Vergänglichkeit, Infrastruktur des Gebiets, Zustand der Gemeinschaftsflächen, Nähe zu öffentlichen Einrichtungen, Aufzug, Parkplätze usw.
    Bei der Ermittlung des Marktpreises der Immobilie ist es äußerst wichtig, dass Ihr Vermittler den Immobilienmarkt gut kennt, über Informationen über ähnliche, tatsächlich abgeschlossene Transaktionen verfügt und nicht auf
    Informationen aus dem Internet, die durchaus irreführend sein können. Bei den Preisfindungsmethoden handelt es sich um die Vergleichsmethode, die Wertmethode und die Methode der geschätzten Rendite. Wenn der ermittelte Preis den Marktbedingungen nicht angemessen ist, kann sich der Verkauf verzögern und muss möglicherweise
    Berichtigung. Die NCRI-Mitgliedsunternehmen verfügen über die notwendigen Ressourcen und Erfahrungen sowie über professionell geschulte Berater und Gutachter, die Ihnen helfen können, Folgendes zu bestimmen
    den Marktwert Ihrer Immobilie.
  2. Immobilienmarketing - das notwendige Instrument für einen erfolgreichen Verkauf. Es gibt viele Marketingkanäle, über die Sie potenzielle Käufer erreichen können.
    Kunden. Das moderne Umfeld des Informationsaustauschs ist dynamisch, die Menschen nutzen unterschiedliche Wege und
    Kanäle der Kommunikation. Werbetreibende und Medienfachleute suchen ständig nach Möglichkeiten, die Aufmerksamkeit der Verbraucher für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu wecken und zu erhalten. Ohne Kenntnisse der Kommunikationskanäle, der Werbemethoden und der Kundenpsychologie ist es nicht einfach, schnelle und effiziente Ergebnisse zu erzielen.
    Die NSNI-Mitgliedsunternehmen verfügen über Werbespezialisten, Wissen, Erfahrung und finanzielle
    eine Ressource für die Vermarktung Ihrer Immobilie.
  3. Durchführung von Inspektionen
    Sobald die Immobilie zum Verkauf ausgeschrieben ist, werden Besichtigungstermine mit potenziellen Kunden vereinbart. Die Durchführung von Besichtigungen ist ein äußerst wichtiger Prozess, der die Organisation von Besichtigungsterminen und die Berücksichtigung der Fähigkeiten der potenziellen Käufer erfordert. Eine professionelle Präsentation der Immobilie ist für einen erfolgreichen Verkauf unerlässlich.
    Ein erfahrener Vermittler zeigt alle Vorteile einer Immobilie auf, verschweigt aber auch nicht die Nachteile, über die er informiert wurde.
  4. Geschäftsverhandlungen - eines der wichtigsten Elemente für einen erfolgreichen Verkauf. Bei den Verhandlungen geht es in der Regel um den Preis, die Bedingungen und die Zahlung der Transaktionskosten,
    Übertragung des Eigentums an der Immobilie, Möbel und Ausrüstungsgegenstände, die in der Immobilie verbleiben, usw.
    Die Teilnahme eines professionellen Mediators an den Verhandlungen wird Ihre Interessen bestmöglich schützen.
  5. Vorläufiger Kauf- und Verkaufsvertrag
    Sobald sich Verkäufer und Käufer auf eine Transaktion geeinigt haben, wird der Kaufvorvertrag auf der Grundlage von Artikel 19 des PPA unterzeichnet. Er enthält die wichtigsten Elemente des endgültigen Vertrags (Legitimation des Verkäufers und des Käufers, Beschreibung der Immobilie, Preis, Bedingungen usw.). Der Vorvertrag über den Kauf und Verkauf von Immobilien überträgt nicht das Eigentum. Er verpflichtet zum künftigen Abschluss eines endgültigen Vertrags in notarieller Form, mit dem das Eigentum an der Immobilie übertragen wird. Das LPA verlangt
    Der Vorvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, damit er vor Gericht Bestand hat. Bei seiner Unterzeichnung zahlt der Käufer dem Verkäufer eine Anzahlung, normalerweise 10% des vereinbarten Preises von
    Eigentum. Es gibt noch weitere spezifische Klauseln und Bedingungen im Mietvertrag, so dass es ratsam ist, einen Fachmann zu konsultieren.
  6. Endgültiger Vertrag - Notarielle Urkunde.
    Das bulgarische Recht schreibt vor, dass der endgültige Kaufvertrag in Form einer notariellen Urkunde vor einem Notar geschlossen wird. In der Regel erklärt der Verkäufer in der Urkunde, dass er den gesamten Kaufpreis erhalten hat, es sei denn, die Transaktion ist mit einer Hypothek oder einer anderen Zahlungsvereinbarung verbunden. Der Eigentumsübergang erfolgt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Urkunde durch die Personen (Eigentümer und Käufer) und den Notar. Die bulgarische Gesetzgebung schreibt vor, dass die Zahlung des Kaufpreises per Banküberweisung erfolgen muss, außer in Fällen, in denen der Kaufpreis weniger als 15 000 BGN beträgt:
  • Kommunalsteuer - wird von den lokalen Behörden festgelegt und liegt zwischen 0,1 und 3% des Verkaufspreises;
  • Notargebühr - festgelegt nach dem Tarif für Notargebühren zum Gesetz über Notare und notarielle Tätigkeit
  • Eintragungsgebühr in der Registeragentur - 0,1% des Verkaufspreises. Der Notar ist verpflichtet, die Urkunde am Tag der Unterzeichnung bei der Registerbehörde zu registrieren. Erst dann wird die Urkunde öffentlich und hat bindende Wirkung für Dritte.

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