ETHISCHER KODEX FÜR IMMOBILIENMAKLER

I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Art.1. Dieser Kodex legt ethische Normen und Verhaltensregeln für Makler und Mitarbeiter von REAL ESTATE AGENCY Ltd. fest.

Art.2. Ziel des Kodex ist es, eine Organisationskultur zu schaffen, die der Förderung des guten Rufs der Agentur REALINA PROPERTIES förderlich ist. Er legt auch einen Verhaltensstandard fest, der darauf abzielt, die Rechte und den Schutz der Interessen der Kunden zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Professionalität und Moral der Mitarbeiter der Agentur zu stärken.

II: GRUNDPRINZIPIEN

VERTRAUEN UND INTEGRITÄT

Art.3. Die Beziehungen innerhalb des REALINA-Teams (Makler, Makler-Manager, Verwalter, Junior-Makler und andere Mitarbeiter) sowie zu den Kunden basieren auf Ehrlichkeit, Integrität und Empathie.

Art.4. Respekt und Rücksichtnahme auf die Person und die Würde anderer sind inhärente Pflichten eines jeden Teammitglieds.

KOMPETENZ UND PROFESSIONALITÄT

Art.5 Die Makler, Junior-Makler und Makler-Manager der REALINA qualifizieren sich ständig weiter und beraten ihre Kunden entsprechend den aktuellen Veränderungen auf dem Immobilienmarkt.

Art.6. Makler und andere Mitglieder des REALINA-Teams tragen zur Professionalität im Bereich der Immobilienvermittlung bei, indem sie gute Geschäftspraktiken einhalten, Praktiken vermeiden, die den Berufsstand in Misskredit bringen, und ihre Erfahrungen mit Kollegen teilen.

PRIVACY

Art.7. Die Mitarbeiter von "REALINA" wahren das Geheimnis der Kunden und geben keine vertraulichen Informationen weiter. Dazu gehören persönliche Daten, Eigentumsinformationen, Finanzdaten und Einzelheiten über abgeschlossene Transaktionen.

Art.8. Jedes Mitglied des Teams verpflichtet die mitarbeitenden Personen, die Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln.

Art.9. Die Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur dann möglich, wenn sie von einer zuständigen Behörde ausdrücklich gesetzlich verlangt wird.

LOYALITÄT UND UNPARTEILICHKEIT

Art.10. Die Makler nehmen ihre Aufgaben unparteiisch wahr, schützen die legitimen Interessen der Kunden und behandeln alle Beteiligten fair und integer.

EQUALITY

Art.11. Die Makler beachten in ihren Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern den Grundsatz der Gleichheit ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, des Geschlechts, der politischen oder sonstigen Überzeugungen.


III: KUNDENBEZIEHUNGEN

Art.12. Die REALINA-Makler erbringen ihre Dienstleistungen für Kunden (Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter oder andere Kunden) unter Beachtung der Grundsätze der Gleichheit, Fairness und Integrität. Die Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Bestimmungen, den Allgemeinen Vermittlungsbedingungen der Agentur und den Geschäftspraktiken in der Republik Bulgarien für Immobilien erbracht.

Art.13. Die Makler müssen die Kommunikation mit den Kunden aufrechterhalten und dabei die guten Umgangsformen und die Persönlichkeit jedes Kunden respektieren.

Art.14. Die REALINA-Makler nutzen die Inkompetenz oder den Gesundheitszustand der Kunden nicht aus.

Art.15. Die Interessen der Kunden haben stets Vorrang vor den persönlichen Interessen der Mitarbeiter der Agentur. Geschäfte, die den Interessen der Kunden nicht dienen oder ihnen schaden, sind unzulässig.

Art.16. REALINA-Makler und -Mitarbeiter verbergen oder verändern keine Informationen über die angebotenen Immobilien und handeln mit Verständnis und Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse der Kunden.

Art.17. Der Makler stellt jedem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur zur Verfügung und macht ihn mit ihnen vertraut, wobei er den Kunden im Voraus über alle mit dem Geschäft verbundenen Kosten informiert. Mündliche Vereinbarungen werden in einem schriftlichen Vermittlungsvertrag festgehalten. Die Makler informieren die Kunden im Voraus über die Politik des Unternehmens in Bezug auf die Zusammenarbeit mit anderen Immobilienagenturen und Dritten, denen eine vertragliche oder gesetzliche Gegenleistung zusteht.

Art.18. Vor der Unterzeichnung von Verträgen und Vereinbarungen mit Kunden vergewissern sich die Makler, dass die Dokumente eindeutig sind, alle erforderlichen Klauseln enthalten und von den Parteien des Geschäfts verstanden werden.

Art.19. Makler, die eine Vermittlung durchgeführt haben, unterstützen ihre Kunden bei der Bereitstellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen Unterlagen und haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Art.20. Makler bieten ihren Kunden nützliche Ratschläge, indem sie ihre Erfahrung und ihr Wissen über den Immobilienmarkt nutzen, einschließlich Informationen über die Verbesserung des kommerziellen Aussehens von Immobilien und Investitionsmöglichkeiten.

Art.21. Ein Makler von REALINA kann beide Parteien in ein und demselben Geschäft vertreten, nachdem er dies den Parteien mitgeteilt und ihre schriftliche Zustimmung eingeholt hat.

Art.22. Der Makler informiert den Kunden so schnell wie möglich über alle Vorschläge.

Art.23. Der Makler, der Geschäfte mit Hypothekarkrediten vermittelt, informiert die Kunden im Voraus über die Besonderheiten dieser Geschäfte und leistet die notwendige Beratung und Hilfe bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen.

Art.24. Beim Verkauf/Vermietung der eigenen Immobilie oder beim Kauf/Vermietung einer Immobilie für sich selbst befolgen die REALINA-Makler die Regeln des Ethik-Kodexes.

IV: BEZIEHUNGEN ZU DEN PARTNERN

Art.25. Als Partneragenturen gelten alle Immobilienagenturen aus der Republik Bulgarien und dem Ausland, mit denen "REALINA" im Rahmen und im Zusammenhang mit der Durchführung von Vermittlungstätigkeiten im Interesse ihrer Kunden in Kontakt steht oder treten kann. Die Zusammenarbeit mit den Partneragenturen und Einzelpersonen erfolgt auf der Grundlage des Prinzips der Gleichheit, des gegenseitigen Nutzens und der zuvor schriftlich geklärten Erwartungen und Verpflichtungen.

Art.26. Die Makler der REALINA arbeiten untereinander und mit Maklern anderer Immobilienagenturen zusammen, wobei die Zusammenarbeit im Interesse des Kunden erfolgt. Die Vermittlungsaktionen werden schnell und effizient zum Nutzen des Kunden durchgeführt.

Art.27. Die Beziehungen zu den Partnern erfordern von allen Mitgliedern des REALINA-Teams Ehrlichkeit, Professionalität, Kompetenz und Integrität. Die Makler stellen genaue und zuverlässige Informationen über Immobilien zur Verfügung, heben deren Vorteile hervor und teilen Informationen über deren Nachteile.

Art. 28. Eine faire Behandlung der Partner ist diejenige, die mit der guten Handelspraxis übereinstimmt, ihre Interessen nicht beeinträchtigt und keine Bedrohung für sie darstellt.

Art.29. REALINA-Makler tauschen aktiv Informationen aus und arbeiten mit Partnern zusammen, um die Anwendung ethischer Standards bei Immobilientransaktionen zu fördern.

Art.30. Erhält ein Makler von REALINA das Exklusivrecht für den Verkauf einer Immobilie, muss er unverzüglich tätig werden, indem er Partnern die Zusammenarbeit anbietet und Besichtigungen für Kunden dieser Partner organisiert. Die finanziellen Aspekte sind in einem schriftlichen Vertrag zu regeln.

Art.31. Beim Anbieten von nicht exklusiven Objekten dürfen Makler die Zusammenarbeit mit anderen Maklern, die potenzielle Käufer oder Mieter vertreten, nicht verweigern. Die finanziellen Beziehungen sind im Voraus in einem schriftlichen Vertrag zu regeln.

Art.32. Hat ein Makler ein persönliches Interesse an dem Geschäft, so muss er dies der Gegenpartei mitteilen.

Art.33. Die Kommunikation mit den Partnern erfolgt unter Beachtung der Regeln des guten Benehmens und der Achtung der Person.


V: TEAMBEZIEHUNGEN

Art.34. Die Mitarbeiter und Partner von REALINA bilden ein kohäsives und gut organisiertes Kollektiv, das durch gemeinsame Werte und Prinzipien vereint ist. Dieses Team arbeitet synergetisch, mit dem Ziel, die Professionalität und die individuellen Kompetenzen zu steigern, um die Ziele des Unternehmens und die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmenspolitik zu erreichen. Die Interaktion innerhalb des Teams beinhaltet den Austausch von Erfahrungen und Fachkenntnissen untereinander.

Art.35. Jedes Teammitglied verpflichtet sich, aktiv am Prozess der Vertrauensbildung im Team und im Unternehmen mitzuwirken. Durch sein/ihr Handeln bemüht er/sie sich, das Image des Immobilienbüros REALINA in der Gemeinschaft zu erhalten und zu verbessern.

Art.36. Die Mitarbeiter von "REALINA" arbeiten harmonisch und einvernehmlich nach den Grundsätzen der Kollegialität, der gegenseitigen Unterstützung und der Ehrlichkeit. Sie schaffen Beziehungen, die auf Vertrauen, Respekt, Kollegialität und Toleranz beruhen. Bei der Kommunikation mit den Kollegen werden gute Umgangsformen und der Respekt vor der Persönlichkeit des anderen beachtet und die Verbreitung falscher Informationen oder die Verzerrung von Tatsachen vermieden.

Art.37. Jedes Mitglied des Teams hat Verständnis für die beruflichen Probleme seiner Kollegen.

Art.38.

  • (1) Die Teammitglieder arbeiten im Geiste der Austauschbarkeit und gegenseitigen Unterstützung. (2) Die Teammitglieder unterstützen sich gegenseitig in allen Aspekten ihrer Arbeit und erklären sich bereit, alle Kollegen verantwortungsvoll zu unterstützen. Dies schließt ein:
    • Beilegung von Problemen oder Streitigkeiten,
    • Verhandeln mit Kunden,
    • Lösung von Fallstudien und anderen arbeitsbezogenen Fragen,
    • Diskussion von Fragen und Problemen, die sich ergeben,
    • Aktive Beteiligung an gemeinsamen Entscheidungen.

Art.39. Die Mitarbeiter des REALINA-Teams bekunden ihre Bereitschaft, ihre beruflichen Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten im Interesse der Kunden und des gemeinsamen Ziels ständig zu verbessern.

Art.40. Jedes Teammitglied setzt sich persönlich dafür ein, eine positive und kreative Arbeitsatmosphäre zu schaffen.

Art.41. Die Mitarbeiter des "REALINA"-Teams wahren das Betriebsgeheimnis und die Vertraulichkeit der Kunden. Niemand darf vertrauliche Informationen weitergeben. Die Weitergabe solcher Informationen ist nur im Falle einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung gegenüber einer zuständigen Behörde (Gericht, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsbehörde oder sonstige Institution) zulässig.

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