Beim Kauf einer Immobilie schulden die Parteien Gebühren, deren Höhe in der Gebühr für Notargebühren festgelegt ist.
1. Notargebühr – aus dem Notarentarif gemäß Notar- und Notariatsgesetz
Bis zu 100 BGN 30,00 BGN
Von 101 bis 1 000 BGN 30,00 1,5% für die über 100 BGN
Von 1 001 BGN bis 10 000 BGN 43,50 1,3% bei einem Betrag von über 1 000 BGN
Von 10 001 BGN bis 50 000 BGN 480,50 0,5 Prozent für einen Betrag über 10 000 BGN
Von 50 001 bis 100 000 BGN 730,50 0,2 Prozent für die über 50 000 Levs.
Von 100 001 bis 500 000 BGN 160,50 0,8 Prozent für die über 100 000 Levs.
Über 500 000 BGN 1 530,50 0,1% für den Überschuss von 100 000 BGN, jedoch nicht mehr als 6 000 BGN
2. Ortsgebühr – 2% des ausgehandelten Verkaufspreises der Immobilie oder die Steuerbemessung, falls diese über dem Verkaufspreis der Immobilie liegt.
3. Gebühr für die Registrierung – 0,1% des bestätigten materiellen Zinses / des Verkaufspreises der Immobilie / aber nicht weniger als 5 (fünf) Levs.
GEBÜHREN FÜR EMPFANG VON SPENDEN
1. Notargebühr – berechnet nach einem bestimmten Maßstab und als Prozentsatz der nachgewiesenen wesentlichen Zinsen / Steuerveranlagung der übertragenen Immobilie / gezahlt.
2. Ortsgebühr – Prozentsatz der bestätigten wesentlichen Zinsen / Steuerveranlagung der übertragenen Immobilie. Für eine Spende zwischen:
• Verwandte in direkter Linie und zwischen Ehegatten – ab 01.01.2006 keine Gebühren.
• Brüder, Schwestern und Neffen – 0,7%
• Dritte – 5%
3. Gebühr für die Eintragung – 0,1% der bestätigten wesentlichen Zinsen / Steuerveranlagung der gespendeten Immobilien / aber nicht weniger als 5 (fünf) Levs.
GEBÜHREN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES FAHRRADVERKEHRS
1. Notargebühr – in einem bestimmten Umfang berechnet und als Prozentsatz der nachgewiesenen wesentlichen Zinsen / Steuerveranlagung der Immobilie gezahlt /.
2. Gebühr für die Eintragung – 0,1% der bestätigten wesentlichen Zinsen / Steuerveranlagung der Immobilie / aber nicht weniger als 5 (fünf) Leva
GEBÜHREN IN LEISTUNG EINER DIMENSION VON EIGENTUM
1. Notargebühr – wird in einem bestimmten Umfang berechnet und für den größeren Anteil der Immobilien gezahlt.
2. Gebühr für die Eintragung – 0,1% der bestätigten wesentlichen Zinsen / steuerlichen Beurteilung des erhöhten Immobilienanteils / aber nicht weniger als 5/5 / Levs.
GELDVERLUST GEBÜHREN
• VERTRAG
1. Notargebühr – wird in einem bestimmten Umfang berechnet und als Prozentsatz der bescheinigten Materialzinsen gezahlt.
2. Nenngeld – 0,1% des bestätigten Materialanteils.
• LEGAL
1. Notargebühr – 15% der Note
2. Nenngeld – 0,1% des bestätigten Materialanteils